(Pülzl, SWK 23/24/2009, S 716)
Die Umsatzgrenze des § 6 Abs 1 Z 27 UStG stellt auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht ab. Dies führt zB bei ausschließlich regelbesteuerten Umsätzen dazu, dass sich die Steuerfreigrenze von 30.000 EUR auf 36.000 EUR bzw unter Einbeziehung der Toleranzgrenze auf 41.400 EUR erhöht. Der Artikel untersucht die Auswirkungen dieser Interpretation auf die Bestimmungen des § 21 Abs 2 UStG (quartalsmäßiger Voranmeldungszeitraum) und des § 4 Abs 1 Z 7 GSVG (Kleinstunternehmerregelung).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.