Die neue Flugabgabe gilt als verbrauchsteuerähnlich und wirft bereits damit die Frage auf, ob sie mit der EU-Richtlinie zur Befreiung des Luftverkehrs von verbrauchsorientierten Energiesteuern vereinbar ist. Davon abgesehen wird die Flugabgabe mit der Luftverschmutzung gerechtfertigt und erfasst die Abflüge von inländischen Flughäfen. Ob allerdings der Abflug von Österreich alleine die Besteuerung der Luftverschmutzung zB über dem Atlantik rechtfertigt, ist zu hinterfragen - Österreich ist weder davon betroffen, noch leistet es einen Beitrag zur Schadensminderung. Das sind allerdings nicht die einzigen Fragen, die die Flugabgabe aufwirft.
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