Wie vor kurzem gezeigt wurde,1 weisen die Befreiungsbestimmungen des österreichischen Rechts zur Gesellschaftsteuer Umsetzungslücken auf, und sind damit nicht in der Lage den Anforderungen der Kapitalansammlungs-RL (ursprünglich RL 69/335/EWG,2 nunmehr RL 2008/7/EG3) vollständig gerecht zu werden. Im Folgenden soll auf zwei weitere Zweifelsfragen des Anteilstausches im Detail eingegangen werden. Zunächst wird die Richtlinienkonformität der österreichischen Befreiungsbestimmungen in Hinblick auf die Einbringung eines Kapitalanteils in eine GmbH & Co KG beleuchtet. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung dem unionsrechtlichen Tatbestandsmerkmal der "zumindest teilweisen" Gewährung von Anteilen zukommt.
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