Die Steuerreform 2005 sieht für Körperschaften erhebliche Änderungen und Entlastungen vor; ein „Herzstück“ dabei ist die neue Gruppenbesteuerung. Die Gruppenbesteuerung tritt an die Stelle der bisherigen Organschaft1). Mit der neuen Gruppenbesteuerung sind aber auch „Zweifelsfragen“ verbunden. Einige wichtige Zweifelsfragen sollen hier beantwortet werden.
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