Mit dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 sei die effektive Mindestbesteuerung Ende 2023 umgesetzt worden. Zwischenzeitlich seien zwei neue Verwaltungsleitlinien im Dezember 2023 und im Juni 2024 von der OECD/G20 veröffentlicht worden, welche binnen 24 Monaten ab Veröffentlichung von D umgesetzt werden müssten.
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