Zur Lösung grenzüberschreitender Besteuerungskonflikte bestehen - auf verschiedenen Rechtsgrundlagen - sowohl Verständigungs- wie auch Schiedsverfahren zwischen den betroffenen Staaten. Eine geplante Novellierung des § 48 BAO sieht vor, die aus solchen Verfahren resultierenden Einigungen der Steuerverwaltungen in einen Feststellungsbescheid zu kleiden und damit gegenüber den Steuerpflichtigen und den Verwaltungsgerichten verbindlich zu machen. Es stellt sich die Frage der Einordnung dieser Sonderverfahren in das bestehende System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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