Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

Zwischenbetriebliche Kapitalverlustverwertung und mehrstöckige Personengesellschaften

(Papst, SWK 29/2012, S. 1248)

Werden im Betriebsvermögen Wertsteigerungen und Wertverluste aus Kapitalanlagen erzielt, die dem Sondersteuersatz unterliegen, könne ein allfälliger Verlustüberhang erst nach Halbierung mit den übrigen betrieblichen Einkünften verrechnet werden. Diese sei vor einer zwischenbetrieblichen Verrechnung vorzunehmen. Bei mehrstöckigen Personengesellschaften komme es erst auf der Ebene des letzten Gesellschafters zur Verlusthalbierung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/1084

21.12.2012
Heft 24/2012
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.