Steuerrecht aktuell

Unternehmer ist nicht gleich Unternehmer

Mag. Caroline Kindl

Wird eine Katalogleistung an einen Unternehmer erbracht, ist man bei der Bestimmung des Steuerortes bisher immer vom Unternehmerbegriff des § 2 bzw § 12 Abs 2 UStG ausgegangen1 (§ 3a Abs 9a UStG). In einem Urteil vom 6. 11. 2008 hat der EuGH diesen Begriff nun weiter ausgelegt2. Demnach ist ein Unternehmer, der Beratungsleistungen für seinen nicht steuerbaren Bereich bezieht, dennoch als Unternehmer iSv Art 56 Abs 1 MwStSystRL anzusehen. Außerdem geht auch die Steuerschuld auf ihn über. Diese Auslegung entspricht der neuesten RL-Änderung3: Dort wird nunmehr für Zwecke der Bestimmung des Ortes von Dienstleistungen genau festgelegt, wer in Zukunft als Unternehmer gilt. Diese "neue Unternehmerdefinition" hat jedoch keine Auswirkung auf das Recht auf Vorsteuerabzug.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/1137

15.12.2008
Heft 24/2008
Autor/in
Caroline Kindl

Dr. Caroline Kindl ist Mitarbeiterin einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Zuvor war sie Assistentin am Institut für Finanzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien. Sie ist stellvertretendes Mitglied im Indirect Tax Committee der Confédération Fiscale Européenne (C.F.E.) und Fachautorin zahlreicher Publikationen.

Publikationen:

Mitautorin von Steuerrecht - graphisch dargestellt, Verfasserin von Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften; zB Unzulässige Anerkennung von Telefaxrechnungen zum Vorsteuerabzug, SWK 2007, S 411.