Steuerrecht

Ist das E-Mail doch eine Urkunde iS des GebG?

Dr. Johannes Wolfgang Steiner

Es spricht vieles dafür, dass die Meinung der Finanzverwaltung, es komme für eine gebührenpflichtige Urkunde nicht mehr auf das Vorliegen eines Ausdrucks auf Papier an, zutreffend ist.

Es scheint - insbesondere seit dem Erscheinen einer einschlägigen Arbeit von Fellner 2) - derzeit wohl herrschende Meinung zu sein, dass Rechtsgeschäfte, die im Wege von E-Mails abgeschlossen werden und deren Text dann nicht ausgedruckt wird, nicht der Rechtsgeschäftsgebühr unterliegen3).

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Artikel-Nr.
RdW 2008/388

17.06.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Wolfgang Steiner