Steuerrecht

Gebührenerhöhung wegen verspäteter Gebührenanzeige

Dr. Stefan K. Papst, LL.M. (LSE)

Wird ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft zu spät angezeigt, kommt es gem § 9 GebG zu einer Gebührenerhöhung. Das Ausmaß der Gebührenerhöhung ist vom Verschulden des Gebührenpflichtigen abhängig. Eine Selbstanzeige zur Vermeidung der Gebührenerhöhung ist im Gesetz nicht vorgesehen, müsste aber nach der Rechtsprechung des VfGH möglich sein.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2008/448

15.07.2008
Heft 7/2008
Autor/in
Stefan Papst

Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Tax Partner bei KPMG Austria. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Privat Clients/Ertragsteuern, Finanzstrafrecht, Verfahrensrecht, und Gebühren und Verkehrsteuern.