Steuerrecht

Einzelunternehmen und Beteiligung an Mitunternehmerschaft: Identität des Steuerpflichtigen bei Liebhabereiprüfung

Mag. Bernhard Renner

Liebhaberei liegt bei verlustbringenden, aber an sich gewinnorientierten, Betätigungen nach § 1 Abs 3 der Liebhabereiverordnung bei einer wirtschaftlichen Einheit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, dann nicht vor, wenn diese Betätigung ua aus Gründen der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Nach Lehre1 und Verwaltungspraxis2 muss es sich um wirtschaftliche Einheiten desselben Steuerpflichtigen handeln. Fraglich ist, was die erforderliche Identität des Steuerpflichtigen bedeutet.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/515

15.08.2008
Heft 8/2008
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.