Steuerrecht aktuell

Reparaturaufwendungen als sofort abziehbare Werbungskosten

Mag. Bernhard Renner

Sowohl VwGH als auch der deutsche Bundesfinanzhof haben sich in letzter Zeit mehrfach mit der Abgrenzung von Herstellung und Erhaltung beschäftigt. Reparaturaufwendungen in ein auch vom Vermieter bewohntes Mietobjekt waren dabei in einem vom BFH entschiedenen Fall1) unter zwei Gesichtspunkten von Relevanz: einerseits stellte sich die Frage, ob sie sofort bzw beschleunigt absetzbar oder auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes aktivierungspflichtig sind, andererseits war zu klären, ob sie als Gesamtes oder nur anteilsmäßig auf die vermieteten Gebäudeteile bezogen abzugsfähig sind. Da die österreichische Rechtslage mit jener in Deutschland vergleichbar ist, ist das Urteil auch hierzulande relevant.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/566

16.06.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.