Mit der Genehmigung des Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetzes 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) durch die Europäische Kommission treten umfangreiche europarechtliche Anpassungen des MiFiG-Regimes in Kraft. Für bestehende MiFiGs und deren Berater lohnt sich die Auseinandersetzung nicht nur mit den materiell-rechtlichen Änderungen, sondern auch mit den komplexen Übergangsvorschriften: Diese bieten sowohl die Möglichkeit, das alte MiFiG-Regime unter bestimmten Voraussetzungen weiter anzuwenden, als auch sachgerechte Abschichtungsphasen und Übertrittsmöglichkeiten.
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