Steuerrecht aktuell

Kann das Schenkungsmeldegesetz 2008 Missbrauch wirksam verhindern?

Mag. Klaus Gstöttner

Mit Inkrafttreten des Schenkungsmeldegesetzes 2008 (SchenkMG 2008) soll bekanntermaßen die Erbschafts- und Schenkungssteuer - als Reaktion auf die beiden Erkenntnisse des VfGH vom 7. 3. 2007, G 54/06 ua, und vom 15. 6. 2007, G 23/07 ua - nicht mehr erhoben werden. Gleichzeitig führt der Gesetzgeber aber, damit nach der Nichterhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögensverschiebungen weiter nachvollzogen werden können, in § 121a BAO eine Verpflichtung ein, wonach - unter bestimmten Voraussetzungen - Schenkungen der Finanzverwaltung anzuzeigen sind. In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob das SchenkMG 2008 Steuerumgehungen durch steuerfreie Schenkungen wirksam verhindern kann. Auf andere Probleme, die im Zusammenhang mit der im SchenkMG 2008 normierten Anzeigeverpflichtung entstehen, wird in diesem Beitrag nicht näher eingegangen1.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/701

01.08.2008
Heft 15-16/2008
Autor/in
Klaus Gstöttner

Mag. Klaus Gstöttner ist Dissertant am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz und Berufsanwärter einer Steuerberatungskanzlei in Perg.