Replik zum Beitrag von Mayr, RdW 2008/569, 618
Im Beitrag von Mayr wird im Zusammenhang mit Einbringungen nach Art III UmgrStG die These vertreten, dass die fehlende Steuerhängigkeit der Gegenleistungsanteile zu einer Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs 1 Satz 2 UmgrStG führt. Im nachfolgenden Beitrag wird die Belastbarkeit dieser - auch den Umgründungssteuerrichtlinien entgegenstehenden - Meinung geprüft.
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