Die gegenständliche Information gibt Auskunft darüber, ob bzw unter welchen Voraussetzungen ein Server geeignet ist, eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte zu begründen.
Ein im Drittland ansässiger Unternehmer D bietet Glücksspiele über das Internet an und mietet dafür von einem österreichischen Unternehmer einen Server, über den die Internetglücksspiele abgewickelt werden. Der Server befindet sich im Eigentum des österreichischen Unternehmers und ist in Wien aufgestellt. Der Unternehmer D hat in Österreich weder eigenes Personal angestellt noch eigene Sachmittel.
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