Einige Staaten sehen in ihren nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Verlustrücktrags - also einen Ausgleich von Verlusten mit in Vorjahren erwirtschafteten Gewinnen - vor1. Österreichische Unternehmen, die ihre ausländische Geschäftstätigkeit über eine Betriebstätte entfalten, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob ein Verlustrücktrag im Ausland auch Auswirkungen auf die inländische Besteuerung zeitigen kann2. Hier wäre primär nach der anwendbaren Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu unterscheiden:
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