VwGH 24. 9. 2008, 2007/15/0161
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren war strittig, ob ein Personenkraftwagen der Marke "Opel Zafira Comfort 2,0 DTI", welcher in der vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen Liste der "vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse" nicht angeführt ist, unabhängig davon die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Kriterien eines Kleinbusses iSd Verordnung BGBl II 2002/193 erfüllt.
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Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.
Vorspann:
Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.