Steuerrecht aktuell

Ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge tatsächlich 10 Jahre unwiderruflich gebunden?

Dr. Johann Kriegner

§ 108g Abs 1 EStG schreibt vor, dass der Steuerpflichtige eine Erklärung abzugeben hat, in der er sich unwiderruflich verpflichtet, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren auf eine Rückerstattung des aus den geleisteten Beträgen resultierenden Anspruchs zu verzichten. Diese Bestimmung steht im Widerspruch zu § 165 VersVG, nachdem der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen kann. Um diesen Widerspruch zu beseitigen, könnte das Tatbestandsmerkmal der Unwiderruflichkeit als "widerruflich" im Sinne des § 165 VersVG ausgelegt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/10

15.01.2009
Heft 1-2/2009
Autor/in
Johann Kriegner

Dr. Johann Kriegner ist Referent und Datenschutzbeauftragter der Arbeiterkammer OÖ. Publikationen des Autors: Zahlreiche Beiträge zum Konsumentenschutz zB Systemfragen im Verbraucherrecht (2020).