Mit seiner neuesten Entscheidung in der Rs C-128/08, Jacques Damseaux, vom 16. 7. 2009 setzt der EuGH seinen mit dem Urteil Kerckhaert-Morres eingeschlagenen Weg fort und verneint die Verpflichtung des Ansässigkeitsstaats zur Anrechung ausländischer Quellensteuer, mit welcher ein grenzüberschreitender Dividendenbezug belastet wurde. Wie jedoch eine genauere Analyse zeigt, folgt aus dieser Entscheidung keineswegs zwangsläufig die gemeinschaftsrechtliche Legitimierung jeglicher juristischen Doppelbesteuerung durch zwei Mitgliedstaaten, vor allem auch, weil das Urteil im weiteren Zusammenhang der EuGH-Rsp zur Beteiligungsertragsbesteuerung und dem damit einhergehenden Problem der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung betrachtet werden muss.
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