Mit dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (EU-GesRÄG)1 wurde die EG-Bilanzrichtlinie2 vom 25. Juli 1978 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gemeinschaftsrecht fand damit Eingang in das österreichische Unternehmensrecht. Die Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für das Steuerrecht führt dazu, dass die Auslegung der EG-Bilanzrichtlinie auch für das Steuerrecht von Relevanz ist. Zwar fällt das Ertragsteuerrecht unter die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips kann der Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das Steuerrecht jedoch nicht geleugnet werden. Im Erkenntnis des VwGH vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, befasste sich dieser mit der Auslegung einer in der EG-Bilanzrichtlinie wurzelnden Bestimmung des Unternehmensrechts. Der Weg, den der VwGH in diesem Erkenntnis eingeschlagen hat, scheint im Lichte des Gemeinschaftsrechts jedoch fragwürdig.
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