Auswirkungen der Richtlinie 2008/8/EG
Die Richtlinie 2008/8/EG1 bringt Änderungen im Bereich der Leistungsortbestimmung mit sich. So sind Dienstleistungen in der Unternehmerkette künftig im Bestimmungsland steuerbar. Diese Bestimmung entzieht ua der europarechtlich bedenklichen Vorschrift des § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG 2 jegliche Grundlage. Die Auswirkungen der Richtlinie 2008/8/EG gehen jedoch wesentlich weiter. Indem die novellierte Fassung der MWStSyst-RL3 für Lieferungen und sonstige Leistungen weitgehend dieselben Liefer- und Leistungsorte normiert, nähert sie sich im Bereich des Leasings einer einheitlichen, den Zielen der harmonisierten Mehrwertsteuer entsprechenden Lösung. Beim Fahrzeugleasing innerhalb der Unternehmerkette beseitigt die Richtlinie 2008/8/EG die von Reinhold Beiser 4 aufgezeigten Widersprüche zwischen nationalen Leasingregeln und dem harmonisierten Lieferbegriff der MWStSyst-RL zur Gänze; beim "business to consumer"-Leasing von Fahrzeugen gelingt dies aber nur bedingt.
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