Steuerrecht

Die Berücksichtigung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften

StB Mag. Dr. Oliver Kempf

Positive Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen der Besteuerung zum Tarifsteuersatz. Führen die Spekulationsgeschäfte dagegen in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, so ist dieser weder ausgleichs- noch vortragsfähig.

Reinhold Beiser hat sich bereits in den 90er-Jahren der verfassungskonformen Auslegung der Verlustausgleichsbeschränkung angenommen1 und die Rsp2 auch insoweit maßgeblich beeinflusst. Der gegenständliche Beitrag beleuchtet die grundsätzliche sachliche Rechtfertigung der vom Gesetz getroffenen Differenzierung.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/133

27.02.2009
Heft 3a/2009
Autor/in
Oliver Kempf

Mag. Dr. Oliver Kempf ist Steuerberater bei Stauder Kempf Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Innsbruck, geprüfter Finanzstrafrechtsexperte, Universitätslektor am Management Center Innsbruck und an der Fachhochschule Kufstein. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mitautor eines Fachkommentars sowie Herausgeber und Mitautor von Fachbüchern.