Positive Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen der Besteuerung zum Tarifsteuersatz. Führen die Spekulationsgeschäfte dagegen in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, so ist dieser weder ausgleichs- noch vortragsfähig.
Reinhold Beiser hat sich bereits in den 90er-Jahren der verfassungskonformen Auslegung der Verlustausgleichsbeschränkung angenommen1 und die Rsp2 auch insoweit maßgeblich beeinflusst. Der gegenständliche Beitrag beleuchtet die grundsätzliche sachliche Rechtfertigung der vom Gesetz getroffenen Differenzierung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.