Der folgende Aufsatz untersucht die Frage, ob die Aufnahme eines Darlehens ein Anschaffungsgeschäft iSd § 30 EStG (Spekulationsgeschäfte) darstellt und die Tilgung eine Veräußerung. In der Literatur wird diese Frage nicht einheitlich diskutiert.
Nur Veräußerungsgeschäfte kommen als Spekulationsgeschäfte nach § 30 Abs 1 Z 1 EStG in Betracht; das Spekulationsgeschäft ergibt sich aus der Gegenüberstellung einer Anschaffung und einer Veräußerung.1 "Anschaffung" und "Veräußerung" sind korrespondierende Begriffe. Die Veräußerung beim Veräußerer entspricht der Anschaffung beim Erwerber.2
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