Steuerrecht

Gewillkürtes Betriebsvermögen im Gesamthandvermögen von Personengesellschaften

Univ.-Ass. Dr. Sebastian Bergmann

Sowohl in der österreichischen als auch in der deutschen Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch bei Personengesellschaften zulässig ist. Diese Frage soll im folgenden Beitrag untersucht werden.

Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen Wirtschaftsgüter in Betracht, die weder dem Betrieb noch der Privatsphäre eines Steuerpflichtigen unmittelbar dienen, die aber betriebliche Interessen, wie insbesondere die Kapitalausstattung, fördern.1 In Frage kommen insbesondere Wertpapiere2 oder vermietete Liegenschaften,3 die dem Betriebsvermögen zur Kapitalstärkung gewidmet werden. Voraussetzungen sind,4

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Artikel-Nr.
RdW 2009/255

17.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Sebastian Bergmann

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.