Steuerrecht

Von einem Zusammenschluss, der eine Realteilung war

Dr. Johann Mühlehner

In seinem Erk vom 29. 1. 2009, 2008/16/0126, hat der VwGH für einen "up-stream"-Zusammenschluss die Anwendung der §§ 23 ff UmgrStG abgelehnt. Anders als für Einbringungen iSv Art III UmgrStG ist nämlich für Zusammenschlüsse keine Ausnahme vom Grundsatz der Ausschließlichkeit der Gewährung von Gesellschafterrechten vorgesehen. Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt dürfte aber als eine Realteilung unter die Bestimmungen der §§ 27 ff UmgrStG fallen.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/330

15.05.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.