Der folgende Beitrag sieht sich als Ergänzung zur bisher in der RdW stattgefundenen kontroversiellen Diskussion bezüglich der Umsatzsteuerproblematik bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Grundstücken.
Windberger 1 und Beiser 2 beschäftigen sich mit der Umsatzsteuerproblematik bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Grundstücken im Zuge einer Betriebsaufgabe und kommen dabei zu unterschiedlichen Lösungen: Nach Beiser ist der gemeine Wert iSd § 24 Abs 3 EStG iVm § 10 BewG aufgrund des Vorsteuerabzugs in der Unternehmerkette und der dadurch bewirkten Kostenneutralität der Umsatzsteuer im umsatzsteuerpflichtigen Unternehmensbereich auf Nettobasis (ohne USt) zu ermitteln.3 Nach Windberger ist dagegen zu differenzieren. Der gemeine Wert richtet sich für die einkommensteuerliche Beurteilung ausschließlich nach der Art der Liegenschaft in marktkonformer Betrachtung bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.4
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