Steuerrecht

Fruchtgenuss: UFS für oder gegen eine AfA-Verrechnung?

MMag. Mario Perl

Behält sich der Steuerpflichtige bei einer Eigentumsübertragung den Fruchtgenuss am Wirtschaftsgut vor (Vorbehaltsfruchtgenuss) und erzielt er daraus Einkünfte, dann kann er mangels wirtschaftlichen Eigentums keine AfA geltend machen. Die EStR bieten für dieses Problem einen Ausweg: Zahlt der Steuerpflichtige an den Eigentümer eine Vergütung für den Substanzverlust in Höhe der AfA, dann ist diese Vergütung steuerlich absetzbar. Insoweit hat sich auch der UFS mit dieser Frage beschäftigt; seine Entscheidungen sind allerdings widersprüchlich: Einmal verwirft er die Lösung der EStR; in anderen Entscheidungen hält er sie für zulässig.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/470

16.07.2009
Heft 7/2009
Autor/in
Mario Perl

MMag. Dr. Mario Perl, LL.M. arbeitet derzeit in einer New Yorker Steuerberatungskanzlei. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Neben der Absolvierung des postgradualen Studiums International Tax Law an der WU Wien und dem Abschluss des Doktoratsstudiums arbeitete er kurzzeitig in einer Grazer Steuerberatungskanzlei. Er ist Autor von Publikationen in den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht. Dazu zählt unter anderem seine 2010 erschienene Dissertation in Buchform „Bewertung in der Unternehmens- und Steuerbilanz – Werterhellende Umstände“.