Der soeben veröffentlichte 2. Wartungserlass 2008 zu den EStR 2000 beantwortet zahlreiche Fragestellungen, von denen 10 Highlights in diesem Überblick herausgegriffen werden.
Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1. 7. 2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen). Damit kann bei höchstpersönlichen Tätigkeiten steuerlich keine GmbH mehr zwischengeschalten werden. Diese Sichtweise beruht auf einem Beitrag von Mayr, RdW 2008, 420. Insb die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat sich in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf gegen diese Sichtweise ausgesprochen; in der Endfassung von Rz 104 ist man den Stellungnahmen zumindest insofern nachgekommen, dass die Sichtweise erst ab 1. 7. 2009 anzuwenden ist, wodurch die Möglichkeit besteht, derartige GmbHs nach Art II UmgrStG noch umzuwandeln.
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