In der Rsp des VwGH zur Umsatzsteuer wird regelmäßig auf das Vorliegen eines "öffentlichen Interesses" zur Unterscheidung zwischen Zuschüssen aufgrund eines entgeltlichen Leistungsaustausches und nicht steuerbaren Subventionen Bezug genommen. Nachstehend wird nach einer allgemeinen Darstellung von Zuschüssen die Bedeutung des "öffentlichen Interesses" als Abgrenzungskriterium in der Judikatur des VwGH untersucht und den Urteilen des EuGH zu Subventionen gegenübergestellt.
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