Steuerrecht aktuell

Zum Verhältnis Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer bei gemischten Zuwendungen

Dr. Johann Mühlehner

Im Zusammenhang mit Zuwendungen an Stiftungen stehende Grundstückserwerbe, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen, sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Abs 1 Z 8 GrEStG). Mit dieser Befreiung wird eine Doppelbesteuerung eines Grundstückserwerbs einerseits mit Grunderwerbsteuer aufgrund der Tatbestandsverwirklichung gemäß § 1 GrEStG, andererseits mit Stiftungseingangssteuer vermieden. Voraussetzung für die Befreiung ist aber, dass der Grundstückserwerb unter § 1 StiftEG fällt, dh eine unentgeltliche Zuwendung iSd § 1 Abs 1 StiftEG vorliegt. Entgeltliche Grundstückserwerbe von Stiftungen unterliegen - weil sie nicht nach dem Stiftungseingangssteuergesetz steuerbar sind - der Grunderwerbsteuer. Nach der durch das SchenkMG 2008, BGBl I 2008/85, geschaffenen Rechtslage erscheint unklar, in welcher Form Zuwendungen an Privatstiftungen, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich erfolgen, besteuert werden. Erwerbe von Todes wegen werden im Nachfolgenden nicht behandelt; für sie gelten die Ausführungen sinngemäß.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/633

01.07.2009
Heft 13/2009
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.