V der FMA, mit der die 2. Leerverkaufverbotsverordnung geändert wird, BGBl II 2009/300. Das für bestimmte Aktien und Aktien vertretende Wertpapiere geltende Verbot von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt wird abermals verlängert, und zwar bis 28. 2. 2010.
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