Steuerrecht aktuell

Investitionszuwachsprämie bei Leasinggesellschaften

Mag. Gerhard Gratzl

Behaltefrist und Unwägbarkeiten und deren gesetzliche Deckung

Die restriktive Haltung der Finanzbehörde im Bereich der Investitionszuwachsprämie ist bekannt. Fakt ist, dass die budgetäre Auswirkung dieser Investitionsförderung unterschätzt wurde. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Ankurbelung der österreichischen Wirtschaft, voll aufgegangen ist.1 Dies ist auf die "großzügige" Regelung des Gesetzgebers zurückzuführen, die im Gegensatz zu früheren Investitionsbegünstigungen weniger Ausschließungsgründe kennt. Insbesondere Leasinggesellschaften, die diese Investitionsförderung zur Ankurbelung ihres Geschäfts nutzten, sehen sich nun bei Betriebsprüfungen vermehrt und massiv mit der ablehnenden Haltung der Finanzbehörde zur Investitionszuwachsprämie konfrontiert. Im Leasinggeschäft kommt es immer wieder vor, dass Kunden den Vertrag vorzeitig auflösen. Und gerade dort, so zeigt die Erfahrung des Autors, versucht die Finanzbehörde verstärkt die Investitionszuwachsprämie mit dem Argument des Nichterfüllens einer Behaltefrist zu versagen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/693

15.07.2009
Heft 14/2009
Autor/in
Gerhard Gratzl

Mag. Gerhard Gratzl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner bei Deloitte Österreich in Wien. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählt das Umsatzsteuerrecht, Vermietung und Verpachtung und insbesondere die Betreuung von Leasinggesellschaften.