Steuerrecht aktuell

Präzisierung der EuGH-Rechtsprechung zu gemischt genutzten Gegenständen

HR Dr. Otto Sarnthein

In diesem Beitrag wird die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des EuGH erläutert und die in der Folge ergangene Literatur und österreichische Rechtsprechung dargestellt.

Die allgemein unter dem Stichwort "Seeling" bekannte Rsp des EuGH lässt sich grob dahin gehend zusammenfassen: Ein zum Unternehmen gehörender, teilweise privaten Zwecken des Unternehmens dienender Gegenstand soll nach dem Richtlinienrecht grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen. Durch die Fiktion in Art 26 MwStSystRL (Art 6 Abs 2 der Sechsten MwSt-RL) wird die (teilweise) private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands wirtschaftlichen Tätigkeiten gleichgestellt und als steuerpflichtiger Umsatz behandelt. Daraus wird der Vorsteuerabzug abgeleitet.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/744

03.08.2009
Heft 15-16/2009
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.