Überblick mit Beispielen
Das Mehrwertsteuerpaket ist die größte Änderung der Mehrwertsteuer seit der Einführung des Binnenmarkts. Die Bestimmungen werden allerdings - aufgrund politischer Zwänge - in Etappen in Kraft gesetzt. Die meisten neuen Bestimmungen treten bereits am 1. 1. 2010 in Kraft. Die Hauptneuerung betrifft die Umstellung der Grundregel bei sonstigen Leistungen an Unternehmer vom Unternehmerort zum Empfängerort. Ab 1. 1. 2011 werden dabei auch die auf Tätigkeitsorte bezogenen sonstigen Leistungen an Unternehmer nahezu komplett in die neue Grundregel (Empfängerort) einbezogen. Eine teilweise Umstellung auf das Empfängerortprinzip bei sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer wird erst später in Kraft treten. Ab 1. 1. 2013 wird auch Langzeitleasing an Privatpersonen am Empfängerort besteuert. Ab 1. 1. 2015 werden bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer, die aus der Distanz erbracht werden (e-services, Telekom, Rundfunk und Fernsehen), ebenfalls am Empfängerort besteuert werden. Hinsichtlich der Einführung in die Leistungsortänderungen wird auf die bisherigen Ausführungen in der ÖStZ verwiesen.1 Nachfolgend soll noch einmal ein Überblick geboten werden. Praktische Beispiele sollen die Anwendung in der Praxis erleichtern.
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