Der UFS Wien hat jüngst die Abzugsfähigkeit einer Montblanc Füllfeder (383 EUR) sowie eines Montblanc Etuis (77 EUR) als Werbungskosten bejaht. Begründet wurde dies mit der rein beruflichen Veranlassung und der Nichtanwendbarkeit der Angemessenheitsprüfung des § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG.
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