Steuerrecht aktuell

Gebührenpflicht bei Vertragsabschluss per E-Mails?

Mag. Franz Proksch

Anmerkung zu UFS Linz 9. 10. 2009, RV/0253-L/09, ÖStZ 2009/1122

In der Berufungsentscheidung vom 9. 10. 2009, RV/0253-L/09, hat der UFS entschieden, dass bei einem mittels E-Mail abgeschlossenen Bestandvertrag keine Urkunde iSd Gebührengesetzes vorliege, weil das E-Mail kein Papier iSd GebG 1957 darstelle. Es liege auch keine Ersatzbeurkundung gem § 18 Abs 1 GebG 1957 vor, weil sich diese Bestimmung nur auf mechanisch hergestellte Unterzeichnungen nicht aber auf elektronische Signaturen beziehe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/11

15.01.2010
Heft 1-2/2010
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.