Der Begriff im Unternehmens- und Steuerrecht
Der Begriff Herstellungsaufwand ist im EStG nicht definiert. Dagegen kann im Unternehmensrecht auf die Definition der Herstellungskosten in § 203 Abs 3 UGB zurückgegriffen werden: Diese erfasst neben erstmaligen auch nachträgliche Herstellungsvorgänge (und damit den Herstellungsaufwand). Eine exakte Begriffsabgrenzung ist für die Trennung des aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwandes vom sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand von Bedeutung.
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