An die Frage der zivilrechtlichen Tauglichkeit der Nutzungsüberlassung als Einlage des stillen Gesellschafters knüpfen weitere wesentliche Aspekte, insb auch gesellschaftsrechtliche Sonderfragen und steuerrechtliche Folgen, an. Auf diese gilt es im Nachfolgenden näher einzugehen.
Um die Frage beleuchten zu können, ob die Nutzungsüberlassung als Einlage des stillen Gesellschafters tauglich ist, sind vorab ein Überblick über das Wesen und die Merkmale der stillen Gesellschaft notwendig und hilfreich. Vor dem Hintergrund der österreichischen und deutschen Rsp und hL ist die Tauglichkeit der Nutzungsüberlassung als Einlage im Wege der nachstehend aufgezeigten Varianten schlussendlich erreichbar.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.