Wirtschaftsrecht

Die Überlassung einer Liegenschaft als Leistung des stillen Gesellschafters

Mag. (FH) Tobias Anslinger / RA Dr. Nikola Tröthan

An die Frage der zivilrechtlichen Tauglichkeit der Nutzungsüberlassung als Einlage des stillen Gesellschafters knüpfen weitere wesentliche Aspekte, insb auch gesellschaftsrechtliche Sonderfragen und steuerrechtliche Folgen, an. Auf diese gilt es im Nachfolgenden näher einzugehen.

Um die Frage beleuchten zu können, ob die Nutzungsüberlassung als Einlage des stillen Gesellschafters tauglich ist, sind vorab ein Überblick über das Wesen und die Merkmale der stillen Gesellschaft notwendig und hilfreich. Vor dem Hintergrund der österreichischen und deutschen Rsp und hL ist die Tauglichkeit der Nutzungsüberlassung als Einlage im Wege der nachstehend aufgezeigten Varianten schlussendlich erreichbar.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/140

17.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Tobias Anslinger

Mag. (FH) Tobias Anslinger ist Assistent und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Studiengang „Management & Recht“ am MCI Management Center Innsbruck. Er beschäftigt sich mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und arbeitet zudem gegenwärtig an einer betriebswirtschaftlichen Dissertation im Bereich der Organisationskulturforschung bei Mergers & Acquisitions.

Nikola Tröthan

RA Dr. Nikola Tröthan ist Rechtsanwältin in Innsbruck, Hochschullektorin sowie Vortragende an diversen Institutionen. Sie ist insbesondere in den Bereichen des Gründungs- und Umgründungsrechts sowie Mergers & Acquisitions tätig.