Arbeitsverhältnisse von Arbeitskräften in Konzernverbänden werfen oft eine Reihe schwieriger Fragen auf. Nicht selten werden Konzerne wie einheitliche Unternehmen geführt, wobei die einzelnen Konzerngesellschaften aus personalwirtschaftlicher Sicht wie Filialen behandelt werden. Dies zeigt sich meist darin, dass jene Gesellschaft, die mit einem Arbeitnehmer (AN) einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, nicht gleichzeitig die Gesellschaft ist, die den AN auch tatsächlich beschäftigt. Fraglich ist nun, welches (arbeitsrechtliche) Rechtsverhältnis zwischen einem AN und der ihn beschäftigenden Konzerngesellschaft besteht. Oder anders gefragt: Hat sich durch die Konzernentsendung der vertragsrechtliche Arbeitgeber (AG) geändert oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage ist nicht nur für die arbeits- und sozialrechtliche Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses bedeutsam, sondern auch dafür, ob bei internationalen Sachverhalten überhaupt österreichisches Recht anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag zeigt die unterschiedlichen Formen bzw Gestaltungsvarianten von "Entsendungen" zwischen Konzerngesellschaften auf.1
Login
Passwort vergessen?
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Artikel-Nr.
RdW 2010/172
17.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Foto: Beigestellt
Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.
Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).
Foto: Beigestellt
Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.
Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).