Im Frühjahr des vergangenen Jahres wandte sich der UFS Wien mittels Vorlagebeschluss an den EuGH, um die Gültigkeit der nationalen Kleinunternehmerregelung prüfen zu lassen. Dabei soll insb über die Gemeinschaftsrechtskonformität des Ausschlusses nicht ansässiger Unternehmer entschieden werden.
In den zum Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Stellungnahmen sprechen sich die Europäische Kommission sowie die Republik Österreich grundsätzlich für die Beibehaltung einer ausschließlich auf Inländer bezogenen Kleinunternehmerregelung aus. In der Literatur wird hingegen - nicht zuletzt wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes - eine Ausdehnung auf im Ausland ansässige Unionsbürger gefordert. Das Erkenntnis des EuGH bleibt mit Spannung abzuwarten.
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