Durch die Neufassung des § 27 EStG im Rahmen des BBG 20111 wurde für die Besteuerung der Veräußerung von Kapitalanteilen eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die auf Altanteile2 anwendbare Rechtslage gem §§ 30 und 31 EStG alte Fassung3 sowie die damit verbundenen Zweifelsfragen dar. Anschließend widmen sich die Autoren der Frage, ob durch die grundlegende Änderung der Besteuerung von Kapitalvermögen in § 27 EStG die steuerliche Behandlung der Veräußerung von Bezugsrechten nun einer eindeutigen Regelung unterworfen wurde.
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