In der Rs C-156/09, Verigen Transplantation Service, vom 18. 11. 2010 konkretisierte der EuGH die Umstände, unter denen medizinische Labortätigkeiten unecht umsatzsteuerbefreit sind. Dieser Beitrag wirft ein Licht auf die Voraussetzungen für die Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG mit besonderem Fokus auf Labortätigkeiten.
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