Unter Anwendung der transaktionsbezogenen Nettomargenmethode wird mit Hilfe einer Fallstudie aufgezeigt, welcher Gestaltungsspielraum im Rahmen einer Datenbankstudie bei der Festlegung der fremdüblichen Nettomargen im Bereich des quantitativen Screenings besteht.
Gemäß Art 9 OECD-Musterabkommen ist bei Transaktionen zwischen multinationalen verbundenen Unternehmen der Fremdvergleichsgrundsatz (arm's length principle) einzuhalten. Mit Hilfe fremdüblicher Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Aufteilung des Steuersubstrats zwischen den beteiligten Staaten angestrebt. Seit einigen Jahren werden im Rahmen von Verrechnungspreisdokumentationen regelmäßig Datenbankstudien als Argumentationshilfe zum Nachweis der Fremdüblichkeit verwendet.1
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