Anmerkung zu Hammerl/K. Krammer/M. Krammer in RdW 2012/457, 438
Nach Ansicht des BMF kommt bei von iSd §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften geführten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht eindeutig einer der Kategorien des § 45 BAO zuordenbar sind, das Konstrukt des sog "Mischbetriebs" zum Tragen. Dieses mag zwar verwaltungsökonomisch und praktikabel sein, kann aber uU zu Wettbewerbsverzerrung gegenüber gleichartigen steuerpflichtigen Betrieben führen. Die diesbezüglichen "Klarstellungen" des Wartungserlasses 20121 zu den VereinsR 20012 untermauern diese Tendenz.
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