Der VwGH hat in einem aktuellen Erk zum Ausdruck gebracht, dass bei bestimmten Berufsgruppen auch der - üblicherweise grds der Lebensführung zuzuordnende und somit nichtabzugsfähige - Besuch "persönlichkeitsbildender" Seminare Werbungskosten darstellen kann und deshalb eine Beschwerde des Finanzamts gegen den stattgebenden Bescheid des UFS verworfen.1 Das Erk erweitert zweifelsohne die steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeit, ein genereller Freibrief für die Abzugsfähigkeit ist daraus jedoch nicht ableitbar.
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