Safe-Harbour-Bestimmungen wurden von der OECD bisher abgelehnt, da die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes mit ihnen nicht gewährleistet werden könne. Dieser Standpunkt steht nun zur Diskussion. Ein Entwurf zu den geplanten Veränderungen wurde im Juni durch die OECD veröffentlicht.
Konzerninterne Verrechnungspreise sind nach dem Fremdverhaltensgrundsatz (Arm's Length Principle - ALP) zu bestimmen. Diese Regel gilt nicht nur in Österreich, sondern in weiten Teilen der Welt, insbesondere in den hoch industrialisierten Staaten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Verrechnungspreisleitlinien der OECD und der jeweiligen nationalen Bestimmungen, die sich im Idealfall nicht widersprechen.
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