Internationales Steuerrecht

Vereinfachte Verrechnungspreisermittlung - aktuelle Entwicklungen zu Safe-Harbour-Bestimmungen

Mag. Norbert Roller

Safe-Harbour-Bestimmungen wurden von der OECD bisher abgelehnt, da die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes mit ihnen nicht gewährleistet werden könne. Dieser Standpunkt steht nun zur Diskussion. Ein Entwurf zu den geplanten Veränderungen wurde im Juni durch die OECD veröffentlicht.

Konzerninterne Verrechnungspreise sind nach dem Fremdverhaltensgrundsatz (Arm's Length Principle - ALP) zu bestimmen. Diese Regel gilt nicht nur in Österreich, sondern in weiten Teilen der Welt, insbesondere in den hoch industrialisierten Staaten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Verrechnungspreisleitlinien der OECD und der jeweiligen nationalen Bestimmungen, die sich im Idealfall nicht widersprechen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/806

10.09.2012
Heft 17/2012
Autor/in
Norbert Roller

Mag. Norbert Roller ist Mitarbeiter in der Abteilung für internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen.