In einzelnen Bundesländern ist beabsichtigt, in mehr oder minder großem Umfang Gemeinden zusammenzulegen. Andrerseits wird insbesondere in der Erzdiözese Wien eine Neuordnung der seit Kaiser Josef II. bestehenden Struktur der Pfarrgemeinden diskutiert.1 Solche Strukturmaßnahmen führen zu Folgerungen insbesondere im Bereich der Gebühren und der Grunderwerbsteuer.
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