Der Gesetzgeber hat mit dem Überbrückungsgeld im BUAG (BGBl I 2013/137) die Möglichkeit geschaffen, ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis gesetzlich zu fingieren. Im Folgenden sollen neben der Erörterung der wichtigsten Bestimmungen auch erste Detailfragen angesprochen und der Versuch einer dogmatischen Einordnung unternommen werden.
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