Steuerrecht aktuell

Die ungarische "Krisensteuer"

MMMag. Dr. Franz A.M. Koppensteiner, LL.M

Das angeblich auf Bruce Lee zurückgehende Zitat - "Dein Gegner muss den Schlag erst spüren, dann darf er Ihn sehen"1 - könnte als Sinnbild für die ungarische "Krisensteuer" im Einzelhandelsbereich gelten. Kaum war die Steuer eingeführt, ist sie mit 1. Jänner 2013 auch wieder außer Kraft getreten.2 Die Folgen sind allerdings nach wie vor spürbar. Neben der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn3 wurde im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens der EuGH angerufen (Rs C-385/12).4 Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Analyse des Vorabentscheidungsverfahrens.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/579

19.08.2013
Heft 15-16/2013